Die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung TrinkwEGV) wurde 2023 veröffentlicht.
Diese gibt vor, dass in den Einzugsgebieten von Wasserfassungen, welche mehr als 10 m³ Wasser entnehmen oder mind. 50 Personen versorgen, eine Risikomanagement eingeführt wird.
Für viele Wasserversorger stellt dies eine große Herausforderungen dar.
Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der TrinkwEGV brauchen, können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten.
Aufbau eines Risikomanagements nach DVGW-Merkblatt W1004 (M)
- Ermittlung des Einzugsgebiets
- Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
- Festlegung eines Untersuchungsprogramms
- Vorschlag von Risikomanagementmaßnahmen
- Dokumentation bis zum 12.11.2025
Wir bieten auch über das Jahr 2025 hinaus eine Betreuung und Umsetzung des Risikomanagements an.
Sollten Sie Interesse haben, schicken Sie Ihre Anfrage bitte an: