
Für manche Wasserschutzgebiete in Bayern sind die Schutzgebietsverordnungen in die Jahre gekommen, so dass deren Beschränkungen kaum mehr über die Bewirtschaftungsregeln der landwirtschaftlichen Fachgesetzte hinausgehen. Vor diesem Hintergrund können vor allem im Hinblick auf den Klimawandel Lücken für den Grundwasserschutz Ihrer Wassergewinnungsanlagen entstehen. Kooperationen sind in Bayern inzwischen ein anerkanntes Mittel um diese Lücke zu schließen. Folgende Vorteile bieten Kooperationsvereinbarungen:
- frühe Einbindung der Landwirte als Kooperationspartner
- Abgeltung von Ausgleichsansprüchen gemäß Wasserrecht
- Einbindung von Maßnahmen zum vorbeugenden Grundwasserschutz, wie
- Förderung mehrjähriger Begrünung, Zwischenfruchtanbau, Nitratprämie etc.
- Erstellung der jährlichen Prämienberechnungen für die Betriebe
- Betreuung der Landwirte in Einzelgesprächen, Versammlungen, Rundbriefen
- Jährlich fortlaufende Dokumentationen in Jahresberichten
- bürokratische Entlastung des Wasserversorgers