Sauberes Wasser ist nicht zum Nulltarif zu haben. Kosten für Mehraufwendungen und Ertragsverluste werden den Landwirten nach den Regeln des Wasserhaushaltsgesetztes, des Bayerischen Wassergesetzes oder in privatrechtlichen Kooperationsverträgen geregelt. Wir beraten zu folgenden Punkten:
- Überprüfung von Ertragsverlusten / Mehraufwendungen der Bewirtschafter
- Ermittlung der Ansprüche nach WHG / BayWG
- Ausarbeitung nachhaltiger Bewirtschaftungsregeln
- Erarbeitung privatrechtlicher Kooperationsverträge
- Moderation und Mediation in Konfliktfällen
- boden:ständig