
Ist bei Ihnen ein wasserrechtliches Verfahren in Vorbereitung bzw. in Bearbeitung, ist es sinnvoll die Landwirte frühzeitig mit einzubinden und Sie über die Möglichkeiten einer freiwilligen Kooperationsvereinbarung zu informieren.
Die frühe Einbeziehung der Landwirte (und Grundeigentümer) können Verzögerungen durch Einsprüche im Wasserrechtsverfahren, bis hin zu juristischen Schritten verhindern, und sie schafft eine frühe Vertrauensbasis. Auf dieser Basis lässt sich im gemeinsamen Interesse eine Kooperationsvereinbarung oft schon parallel zum Rechtsverfahren erarbeiten.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns!