Kooperation mit der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten – Kontrolle des Zwischenfruchtanbaus im Herbst 2023

Ein wichtiger Baustein in unseren Kooperationsvereinbarungen mit den Landwirten in den Wasserschutzgebieten ist der Anbau von Zwischenfrüchten. Zwischenfrüchte binden den Stickstoff, der von der Düngung der Hauptkultur übriggeblieben ist, und verhindern somit die Auswaschung in tiefere Schichten und ins Grundwasser. Unser Trinkwasser wird meist aus Grundwasser gewonnen. So schützt Zwischenfruchtanbau effektiv unser Trinkwasser.

Der Anbau von Zwischenfrüchten wird von den Wasserversorgern gefördert. Die Landwirte beantragen die Förderung mit ihrem Prämienantrag flächenspezifisch bei uns. Je nach Projekt wird die Art der Zwischenfrucht (überwinternd/abfrierend) und der Anbau (Sämaschine/Streuer) in verschiedenen Höhen honoriert.

Um sicherzustellen, dass die beantragten Flächen auch tatsächlich einen Bestand aufweisen, fahren wir im Herbst Kontrollen. Insgesamt fahren wir in 75 Wasserschutzgebiete/Teilgebiete, von der Rhön über die Fränkische Schweiz bis ins Fichtelgebirge, und schauen uns den Bestand an.

Typische Zwischenfrüchte sind Senf/Ölrettich, Phacelia oder auch unsere spezielle GeoTeam-Mischung mit Öllein und Ramtil etc. als Mischungspartner. Für viehhaltende Betriebe ist ein Anbau von Futtergras als Zwischenfrucht auch förderfähig.


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