Mit der Festlegung von Wasserschutzgebieten entstehen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Einschränkungen. Der Interessensausgleich zwischen den beteiligten Landwirten und Wasserversorgungsunternehmen erfolgt häufig zu spät oder unterbleibt. Hier gilt es, frühzeitig konsensfähige Lösungen zu erarbeiten. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Beratung der beteiligten Landwirte
- Boden- und Wasseruntersuchungen
- Bewirtschaftungskontrollen im Einzugsgebiet
- Betreuung und Verwaltung der Kooperationsvereinbarungen
- Schulung Ihres Personals für die Eigenüberwachung
- Durchführung von Mediationsverfahren zum Interessenausgleich bei Konflikten