für Landwirte

Betriebsstrategie überdenken

Europäisches Parlament, EU-Staaten und Kommission haben sich über die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Im Einklang mit dem „Green Deal“ werden neue Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele ab Januar 2023 umgesetzt. Außerdem sollen kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe und Junglandwirte besonders gefördert werden.

Die Strategie mit Namen „Farm to Fork“ (Vom Hof auf den Tisch) beinhaltet, dass in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 3 % der Ackerflächen stillgelegt werden. Alle Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt. Ein beträchtlicher Anteil der Direktzahlungen müssen für „Eco-Schemes“ (Öko-Regelungen) bereitgestellt werden. Mindestens 35 % der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Agrarumweltverpflichtungen zugewiesen. Jeder Mitgliedstaat muss einen nationalen Strategieplan entwickeln und die Umsetzung kontrollieren.

Auf rund 150 €/ha könnten nach Berechnung des Bauernverbandes die Flächenprämien der 1. Säule sinken. Grund sind die Umschichtung in die Ökoregelungen, welche das „Greening“ ersetzen und weitere Maßnahmen der zweite Säule, wie z. B. das KULAP. Das wird v. a. Betriebe mit engen Fruchtfolgen und hoher Anbauintensität treffen. Die Ziele 20 % weniger Düngung, 50 % weniger Pflanzenschutz und 25 % Ökolandbau sind plakativ und müssen konkretisiert werden, ebenso der Weg dorthin. Schon die 2019 vorgelegte Ackerbaustrategie des BMEL zeigt jedoch, wie der Ackerbau 2030 aussehen könnte.

Auf dem Weltmarkt tummeln sich zunehmend neue Teilnehmer. Bei Weizen und Mais geben die Ukraine, Russland und Kasachstan den Ton an. Ihre Hektarerträge sind zwar geringer, sie produzieren pro Tonne aber günstiger als wir. Und wenn Russland ankündigt, bis 2030 weitere 12 Mio. ha Ackerland zu erschließen (das entspricht etwa der Ackerfläche Deutschlands), ist klar, wohin die Reise geht. Bei Mais, Soja, Zucker und Rindfleisch weisen Brasilien und Argentinien die niedrigsten Produktionskosten auf. Dazu kommen die zunehmenden Wetterrisiken. Viele Betriebe bei uns können da nicht mithalten, gerade wenn der nächste Hafen weiter entfernt ist. Wie kann konkret in Nordbayern also zusätzliche Wertschöpfung geschaffen werden?

Eine Antwort könnte die Wiederbelebung regionaler Wertschöpfungskette als direkte Verbindung von Erzeugern, Verarbeitern, Handel und Verbrauchern sein, die Preise jenseits der Weltmarktpreise verhandelbar machen. Manche Landwirte nutzen die Nähe zum Verbraucher und bieten Direktvermarktung, ein Hofcafé oder Urlaub auf dem Bauernhof an.

Je nach Betrieb kann die Antwort ganz unterschiedlich ausfallen. Für die einen ist eine Erweiterung der Fruchtfolge mit deckungsbeitragsstarken Früchten wie Dinkel oder Sojabohnen sinnvoll, ob konventionell oder ökologisch. Oder man findet eine Nische mit speziellen Kulturarten und Sonderkulturen oder Veredelungsprodukten wie Weidefleisch/-milch. Haferanbau für vegane Hafer-drinks/Müslimischungen, Sonnenblumen für Öl/Vogelfutter oder Sojabohnen als Viehfutter/zur Tofuherstellung sind nur einige Beispiele.

Eine weitere Gruppe setzt auf konsequente Inanspruchnahme des KULAP und VNP. Letzteres ist besonders in Wasserschutzgebieten interessant, wo der Wasserversorger zusätzliche Prämienangebote macht. Insbesondere in der Engeren Schutzzone (WSG-Zone II) hat die Trinkwassergewinnung oberste Priorität und das Verbot der Wirtschaftsdüngerausbringung und Beweidung erfordert dort ganz andere Lösungen als außerhalb dieser Zone. Doch auch eine Extensivierung oder Pflege von Blühflächen braucht Experten, sonst geht die Biodiversität auf Kosten der Ackerhygiene.

Oft bringt eine Kombination der genannten Maßnahmen den besten Erfolg. Voraussetzung dafür ist aber eine Analyse der Stärken und Schwächen des eigenen Betriebes, ergänzt durch eine Vollkostenrechnung. Denn fällt eine Familienarbeitskraft aus und muss durch eine Fremdarbeitskraft ersetzt werden, fallen zusätzliche Lohnkosten an. Bedenken Sie auch, dass einem Wachstum durch Flächenzugang – ob Kauf oder Pacht – in Zukunft engere Grenzen gesetzt sein dürften. Je nach lokaler Betriebsstruktur sind die Preise schon heute so hoch, dass nur noch wenige mithalten können.

Unerlässlich ist deshalb zunächst eine realistische Selbsteinschätzung und die Abstimmung innerhalb der Familie, was machbar ist und was nicht. Die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern, z. B. reine Ackerbaubetriebe mit viehhaltenden Betrieben oder Biogasbetrieben (Düngemanagement) oder eine Arbeitsteilung (z. B. wegen steigender Anforderungen im Pflanzenschutz, Maschineneinsatz, etc.) kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.

Sollte der Fleischverbrauch, wie von vielen zum Klimaschutz gefordert, reduziert werden und der Verkaufsanteil veganer Produkte steigen, ist es genaue Überlegungen wert, ob in einen neuen Stall investiert werden soll. In anderen Wirtschaftsbereichen werden von Banken schon heute Kredite nur noch bewilligt, wenn bestimmte ökologisch nachhaltige Kriterien erfüllt sind. Landwirte, die auf Biogas oder Photovoltaik setzen, müssen das in ihren Antragsunterlagen bereits berücksichtigen. Im Agrarsektor dürfte dies ab 2022/23 der Fall sein. Es lohnt sich also schon heute, den eigenen Betrieb auf Nachhaltigkeit hin abzuklopfen, um später bessere Konditionen zu erreichen.

Quellen:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-Landwirtschaftspolitik_de
DLG-Innovationsmagazin Ackerbau 2021, DLG-Mitteilungen 6/2021

Förderprogramm Landwirtschaft – wie geht es weiter?

Das am 11.01.2021 geöffnete Antragsportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Förderanträge für besonders umwelt- und klimaschonende Wirtschaftsweisen war einen Tag später bereits wieder geschlossen, weil die Haushaltmittel bereits ausgeschöpft waren. Wer noch einen Antrag stellen will, sollte sich also gut auf die nächste Antragsphase Anfang Juli vorbereiten.

Ab einer Investition von 10.000 € werden bis zu 40 % Zuschuss gewährt für:

– Maschinen und Geräte zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung

– bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation.

Der Zuschuss ist nur für buchführende Betriebe und nur in Kombination mit einem Kredit über die restlichen 60 % der Investitionssumme möglich. Beides wird über die Hausbank abgewickelt, Eigenkapital ist somit nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Einreichung der Rechnung.

Für 2021 und die Folgenjahre bis 2024 stehen 200 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Der maximale Zuschuss je Vorhaben beträgt 500.000 €, insgesamt können maximal 2 Mio. € pro Betrieb beantragt werden. Bei Vorhaben unter 100.000 € genügt die Einholung von drei Vergleichsangeboten, darüber ist eine nationale Ausschreibung erforderlich.

Weitere Infos und eine Positivliste der Rentenbank finden Sie unter:

www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/

Neue Wege im Maisanbau

Nach wie vor steht der Maisanbau aufgrund seiner Umweltauswirkungen in der Kritik. Andererseits spielt er für die Fruchtfolge und Tierfütterung eine wichtige Rolle. Deshalb sollten Sie prüfen, ob neue Anbaukonzepte für Sie infrage kommen.

Mischkultur mit Bohnen

Mittlerweile bieten viele Saatgutfirmen geprüfte Mischungen aus Mais mit Stangenbohnen oder Sonnenblumen an. Außer der besseren Artenvielfalt reagieren Mischkulturen mit weniger Ertragsrückgang bei reduziertem Stickstoffangebot oder Trockenheit. Somit ist dieses System v. a. für den Ökolandbau und in „roten“ Gebieten interessant. Nachteile sind die begrenzten Möglichkeiten des Herbizid-Einsatzes und die bei Leguminosen notwendigen Anbaupausen.

Dank intensiver Züchtung erreicht die Mischkultur mit Stangenbohnen inzwischen gleichwertige Deckungsbeiträge wie der reine Maisanbau trotz der höheren Saatgutkosten. Die Stärkegehalte in der Silage liegen zwar um 2 – 3 % niedriger, durch die bis zu 20 % höheren Proteingehalte kann aber der Zukauf von Eiweißfuttermitteln verringert werden. In Versuchen der Uni Hohenheim und LWK Niedersachsen lag das optimale Verhältnis bei 8 Mais- und 4 Bohnenpflanzen bzw. 3 Sonnenblumen pro m².

Der Mischanbau mit Leguminosen gilt als eigene Kultur, Mais fungiert als Stützfrucht (NC 250). Voraussetzung ist eine gleichzeitige Aussaat und ein Maisanteil von mindestens 25 %. Das Gemenge mit Sonnenblumen o. ä. wird als NC 412 codiert. Eigenmischungen sind erlaubt, wenn sie dokumentiert und die Belege aufbewahrt werden.

Dammbauverfahren

Was sich bei Kartoffeln bewährt hat, muss für Mais nicht schlecht sein, gerade im Hinblick auf zunehmende Wetterextreme. Laut Paul Steinberg von der Saaten-Union konnte so die Ernte im nassen Herbst 2017 deutlich einfacher erfolgen, und der Ertrag in den Trockenjahren 2018 und 2019 lag um bis zu 14 % höher. Das gleicht die Mehrkosten der Dammlegetechnik mehr als aus. Nicht anwendbar ist die Methode nur auf extrem schweren oder steinige Böden.

Voraussetzung ist, dass die vorhergehende Zwischenfrucht ordentlich verrottet ist. Dann kann die Tiefenlockerung unter der Maisreihe, das Anhäufeln und die Rückverfestigung des Damms in einem Arbeitsgang erfolgen. Zwischen den Reihen findet so keine Bodenbearbeitung statt, wodurch das Porensystem erhalten bleibt. Der Mais wird dann etwas tiefer als üblich gesät und weist wegen der schnelleren Erwärmung des Damms und höheren Nährstoffverfügbarkeit eine raschere Jugendentwicklung auf. Dadurch werden auch Unkräuter besser reguliert und Herbizide eingespart.

Verringerung des PSM-Einsatzes

Aufgrund seiner tropischen Herkunft entwickelt sich Mais bei kühler Witterung langsamer als viele Unkräuter. In den Kooperationsvereinbarungen ist der Einsatz Terbuthylazin-haltiger PSM aber meistens ausgeschlossen. Entscheidend ist also, alle pflanzenbaulichen Vorkehrungen zu treffen um die Konkurrenz um Wasser und Nährstoffe zu vermeiden. Beobachten Sie Ihren Bestand genau, denn schon vor Überschreitung der Schadschwelle können ggf. mechanische Verfahren (Reihenfräse, kameragesteuerte Hackgeräte) Abhilfe schaffen. Getestet werden auch Untersaaten mit Rauhafer.

Auch wenn sich die Schäden durch den Maiswurzelbohrer in Nordbayern bisher in Grenzen hielten, wird sich seine Etablierung nach Ansicht von Experten nicht verhindern lassen. Vor allem aus Tschechien und Österreich kommend, dringt der Maiswurzelbohrer jedes Jahr weiter nach Norden vor. Im Rahmens des LfL-Monitorings gab es 2020 in den Landkreisen Kitzingen, Wunsiedel, sowie in der gesamten Oberpfalz Käferfunde in den Pheromonfallen. Der Einsatz von Insektiziden ist problematisch aus Gründen des Bienenschutzes Wichtigste Maßnahmen ist daher eine Anbaupause von 2 Jahren.

Nutzen Sie auch die neue KULAP-Maßnahme B63 (80 €/ha für den Trichogramma-Einsatz gegen Maiszünsler), damit das Mais-Image nicht auch noch wegen des Insektizid-Einsatzes Schaden nimmt.

Quelle: DLG-Saatgut-Magazin Winter 2020, StMELF

Zwischenfrüchte: Auswahl und Anbau optimieren

Wie kann das Potenzial der Zwischenfrüchte ausgeschöpft werden? Welche Art(en) baut man am besten mit welcher Sätechnik auf welchem Boden an? Wie konserviere ich dabei den Wasservorrat im Boden? Viele Fragen, die wir im Folgenden nach aktuellem Kenntnisstand zu beantworten versuchen:

1. Monokultur oder Mischung? Unsere langjährigen Bodenuntersuchungsergebnisse zeigen, dass Mischungen weniger Nitrat im Boden hinterlassen. So lag der Restnitratgehalt in 0 – 90 cm Bodentiefe in all unseren Projekten im Durchschnitt der letzten 5 Jahre bei den Mischungen um 7 kg/ha niedriger. Die verschiedenen Arten durchwurzeln den Boden intensiver, bilden mit mehr Humus eine bessere Bodenstruktur und verringern das Risiko, weil jede Art andere Ansprüche aufweist.

2. Welche Arten/Sorten? Steht der Erosionsschutz im Fokus, sind verholzende Arten zu wählen, die ausreichend Mulch bilden. Um phytosanitäre Probleme zu vermeiden, sollten Zwischenfrüchte möglichst nicht mit den Hauptfrüchten verwandt sein. In Raps-Fruchtfolgen sollten daher keine Kreuzblütler gewählt werden. Gute Erfahrungen machen wir seit Jahren mit Mischungen aus Öllein, Phazelia, Ramtillkraut und Koriander (siehe Bild). Geringe Anteile von Borretsch oder Malve werten die Mischung auf. Buchweizen ist ein preiswerter Mischungspartner für rübenfreie Fruchtfolgen, kann aber wie Phazelia durch Symbiose mit Mykorrhizapilzen oder Lupinen durch Säureausscheidung festgelegten Phosphor mobilisieren.

In Fruchtfolgen ohne Raps kann außer mit den genannten Arten mit den Klassikern Senf/Ölrettich sowie Rauhafer und Kresse gearbeitet werden. Diese Mischungen sind preiswert und verzeihen auch ein suboptimales Saatbett, gerade bei stark wechselnden Bodenverhältnissen innerhalb eines Feldstücks. (Tillage-)Ölrettich, Sonnenblumen und Ackerbohnen, auf sauren Böden unter pH 6 auch Lupinen, können mit ihrer Pfahlwurzel Verdichtungen lösen. Bestimmte Sorten eignen sich auch zur Nematodenbekämpfung. So empfiehlt sich im Kartoffel- und Rübenanbau z. B. eine Mischung aus Rauhafer und Ölrettich. Tagetes wäre noch wirksamer, ist aber teuer.

Untersuchungen der Wurzelsysteme zeigen, dass die nachfolgende Hauptfrucht gerne in die ursprünglichen Wurzelkanäle der Zwischenfrüchte hineinwächst. So eignet sich z. B. eine Mischung aus Hafer mit Sonnenblumen vor Mais. In Wassereinzugsgebieten sollten Leguminosen nur enthalten sein, wenn sie abfrieren und die N-Schlagbilanz sehr niedrig ist. Sie tragen zwar besonders zu einer Krümelstruktur bei, bringen in warmen Jahren aber auch zusätzlich Stickstoff ins System.

Soll die Zwischenfrucht als Futter genutzt werden, ist das weniger kritisch. Neben Mischungen aus Hafer/Sommergerste oder Welschem/einjährigem Weidelgras können v. a. in Ökobetrieben Erbsen/Wicken oder Inkarnat-/Rotklee beigemischt werden. Winterharte Mischungen haben auf kühl-feuchten Standorten Vorteile, weil die Nährstoffe länger im Aufwuchs gespeichert werden und der positive Effekt auf die Bodenstruktur größer ist, wie z. B. die Erfahrungen mit Rübsen und Roggen zeigen. Dann sind im Frühjahr aber mehrere Arbeitsgänge nötig.

3. Bodenbearbeitung und Saat? Für einen optimalen Start der Zwischenfrüchte muss das Stroh fein verteilt und gut eingearbeitet sein. Es einzupflügen sieht zwar sauber aus, bringt aber Ausfallgetreide und -raps mit der nächsten Pflugfurche wieder nach oben und hinterlässt nach der Saat den nackten Boden. Das kann nach Starkregen zu irreparablen Schäden führen. Deshalb sind pfluglose Bestellverfahren und – für Dunkelkeimer immer – die Drillmaschine vorzuziehen. Mit dem Streuer sind die Feldaufgänge 10-20 % geringer, unter extremer Witterung noch niedriger. Einzige Ausnahme: Senf (Licht-keimer).

4. Welcher Saattermin? Der Spruch „ein Tag im Juli entspricht eine Woche im August oder dem ganzen September“ stimmt immer noch, auch wenn die mildere Witterung im Herbst und Winter inzwischen mehr Spielraum lässt. Außer bei Senf sollte jedoch ein blühender Bestand immer das Ziel sein, um Erosion und Nährstoffverluste zu minimieren und Insekten auch in der zweiten Jahreshälfte zu fördern. Nach GPS sollte daher noch im Juli, ansonsten möglichst direkt nach dem Drusch im August gesät werden. Senf ist dagegen auch für Spätsaaten geeignet, wenn die Ernte oder Bodenbearbeitung witterungsbedingt verzögert wurden.

Beachten Sie, dass in roten und gelben Gebieten eine Begrünung vor Sommerfrüchten obligatorisch ist. Für die Einhaltung der Mindestanforderungen laut DüV alleine können Sie vom Wasserversorger daher keine Prämie bzw. kein Saatgut mehr beanspruchen. Deshalb haben wir nach Absprache mit der LfL zusätzliche Kriterien formuliert, bei deren Einhaltung eine Förderung des Zwischenfruchtanbaus in Trinkwassereinzugsgebieten weiter möglich ist.

So muss eine Mischung aus mindestens drei Arten bestehen und in der Regel hauptfruchtmäßig bestellt werden. Weiterhin darf die Einarbeitung frühestens ab Anfang Februar erfolgen, wobei ein Schlegeln oder flaches Durchziehen der abgefrorenen Zwischenfrucht mit dem Grubber auf überfrorenem Boden nicht als Einarbeitung gilt. Ausnahmen im Einzelfall gelten für schwere Böden und Tallagen, die im Frühjahr oft nicht rechtzeitig abtrocknen. Unabhängig davon gilt auf Greening- bzw. KULAP-Flächen natürlich der 15.02. als frühester Umbruchstermin.

Erstaunlich ist die Beobachtung, dass mickrige Zwischenfruchtbestände häufig sehr geringe Restnitratgehalte hinterlassen. Auch hier ist also nicht nur die Optik entscheidend, sondern die unterirdische Kohlenstoff- und Nitratbindung.

Haben Sie weitere Fragen zum Zwischenfruchtanbau? Rufen Sie uns an unter 0921 851657 oder schicken uns eine E-Mail an:

Quellen: DLG-Innovationsmagazin Ackerbau 2021, agrarheute 6/2021, eigene Untersuchungen